Covid Vorschriften bezüglich LUPI Schiessen
Übergeordnete, allgemein gültige Verhaltensgrundsätze
1. Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training/Wettkampf
2. Es gilt Covid-Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahre! Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen dürfen die Schiessanlage betreten. Ausnahme: Trainings mit beständigen Gruppen von max. 30 Personen dürfen ohne Covid-Zertifikat stattfinden.
3. Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des BAG
4. Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske und die Pflicht zur Abstandshaltung für Sportler und Funktionäre sowie Zuschauer und Gäste aufgehoben, wenn das Zertifikat angewendet wird (für Trainings & Wettkämpfe).
5. Schützenstuben dürfen offen sein, im Aussenbereich gibt es keine Einschränkungen ausser der Einhaltung des Abstandes zwischen Gästegruppen. Im Innenraum gilt weiterhin Sitzpflicht und neu Covid-Zertifikatspflicht und Abstand zwischen den Gästegruppen. Ansonsten gelten für Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen die Vorgaben des BAG für die Gastronomie
Hier die gesamte Info von SwissShooting: https://www.swissshooting.ch/media/22521/20210913-indoor-schutzkonzept-de.pdf
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